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Wann übernimmt die Krankenkasse die Kosten für Ernährungsberatung?

Aktualisiert: vor 13 Minuten

Viele Menschen suchen nach einer Ernährungsberatung, weil sie gesundheitliche Beschwerden haben und fragen sich gleichzeitig: Übernimmt die Krankenkasse die Kosten?


Tatsächlich kann eine Ernährungstherapie bei bestimmten Erkrankungen ärztlich verordnet und von der Krankenkasse bezuschusst werden. Welche Voraussetzungen dafür gelten, wie der Ablauf aussieht und wie viel Geld du zurückbekommen kannst, erfährst du in diesem Artikel.


Titelbild: Wann übernimmt die Krankenkasse die Kosten für Ernährungsberatung? - Zu sehen ist ein Notizheft, in dem eine Frau schreibt. Um dem Notizheft liegen Obst, Gemüse, Brot und Saft
Wann übernimmt die Krankenkasse die Kosten für Ernährungsberatung?

Bei welchen Erkrankungen kann eine Ernährungstherapie verordnet werden?

Eine Ernährungstherapie kommt immer dann infrage, wenn die Ernährung nachweislich Einfluss auf den Krankheitsverlauf hat. Die genaue Indikation stellt der behandelnde Arzt.

Häufige Indikationen sind unter anderem:


Erkrankungen des Verdauungssystems (Gastroenterologie)

  • Magenerkrankung

  • Speiseröhrenerkrankung

  • Dysphagie

  • Darmerkrankung

  • Zöliakie

  • Pankreaserkrankung

  • Fettleber | Leberzirrhose | Hepatitis

  • Gallenerkrankung

  • Cholangitis

  • Cholelithiasis


Stoffwechselerkrankungen

  • Diabetes mellitus

  • Fettstoffwechselstörung

  • Metabolisches Syndrom

  • Hyperurikämie | Gicht


Herz-Kreislauf-Erkrankungen

  • Hypertonie

  • Herzinsuffizienz


Endokrinologische Erkrankungen (Hormonstörungen)

  • Hypothyreose & Hyperthyreose (Schilddrüsenüber- und unterfunktion)

  • Schilddrüsenerkrankung


Ernährungsassoziierte Erkrankungen & Ernährungszustände

  • Mangelernährung

  • Fehlernährung

  • Untergewicht

  • Essstörung | Fütterstörung


Weitere Indikationen

  • Nephrologische Erkrankung

  • Neurologische Erkrankung

  • Demenz

  • Onkologische Erkrankung

  • Rheuma

  • Osteoporose

  • Nahrungsmittelallergie

  • Nahrungsmittelunverträglichkeit

  • Lipödem | Lymphödem

  • COVID-19

  • Long COVID


Wie läuft eine Ernährungsberatung mit Krankenkassenzuschuss ab?

Der Ablauf ist klar strukturiert und für viele einfacher als gedacht:


  1. Beschwerden oder Diagnose:

    Du hast gesundheitliche Beschwerden oder eine gesicherte Diagnose.

  2. Arztbesuch:

    Hausarzt oder Facharzt stellt fest, dass eine Ernährungstherapie sinnvoll ist.

  3. Ärztliche Verordnung:

    Zum Beispiel in Form einer Notwendigkeitsbescheinigung für Ernährungstherapie.

  4. Diätassistent:in suchen:

    Hallo, ich bin Pia Brinkmann – Diätassistentin & Ernährungswissenschaftlerin. Wenn du Unterstützung suchst, kannst du dich gern direkt bei mir melden (info@issdichstark.de).

  5. Kosten­voranschlag erstellen lassen:

    Dieser wird von der Ernährungstherapie-Praxis ausgestellt.

  6. Verordnung & Kosten­voranschlag bei der Krankenkasse einreichen:

    Am besten vor Beginn der Therapie.

  7. Ernährungstherapie durchführen und zunächst selbst bezahlen

  8. Rechnung bei der Krankenkasse einreichen

  9. Kostenerstattung erhalten


Wie viel Geld bekomme ich von der Krankenkasse zurück?

Die Höhe der Erstattung ist krankenkassenabhängig. Gesetzliche Krankenkassen bezuschussen Ernährungstherapie häufig:

  • anteilig (z. B. 30 bis 100 %)

  • für eine bestimmte Anzahl an Sitzungen

  • oder mit einem festen Betrag pro Termin


Private Krankenkassen erstatten je nach Tarif.


Tipp: Reiche Verordnung und Kostenvoranschlag möglichst vor Therapiebeginn ein. So hast du Planungssicherheit.


Wird Ernährungstherapie auch bei Sporternährung erstattet?

Ob Ernährungstherapie im Kontext von Sport erstattet wird, hängt stark von der zugrunde liegenden Zielsetzung ab. Eine reine Leistungsoptimierung, etwa mit dem Ziel, schneller, stärker oder ausdauernder zu werden, wird von den Krankenkassen in der Regel nicht bezuschusst. In diesen Fällen handelt es sich aus Sicht der Kostenträger um eine freiwillige, präventive oder lifestylebezogene Maßnahme.


Anders sieht es aus, wenn die Sporternährung medizinisch indiziert ist. Liegen beispielsweise nachgewiesene Nährstoffmängel wie ein Eisenmangel vor, ist die Energiezufuhr dauerhaft unzureichend oder kommt es zu ungewolltem Gewichtsverlust, kann eine ärztliche Indikation gestellt werden. Auch eine vom Arzt diagnostizierte Fehlernährung oder Mangelernährung, etwa im Rahmen intensiver sportlicher Belastung, kann eine Ernährungstherapie notwendig machen. In solchen Fällen ist eine Kostenübernahme oder Bezuschussung durch die Krankenkasse durchaus möglich.


Sporternährung ist damit nicht automatisch „Lifestyle“, sondern kann unter bestimmten Voraussetzungen ein medizinisch notwendiger Bestandteil der Therapie sein.


Ernährungsberatung oder Ernährungstherapie – wo ist der Unterschied?

Die Begriffe Ernährungsberatung und Ernährungstherapie werden im Alltag häufig synonym verwendet, unterscheiden sich jedoch klar in Zielsetzung und Rahmenbedingungen.


Eine Ernährungsberatung richtet sich in der Regel an gesunde Menschen, die präventiv etwas für ihre Ernährung tun möchten, zum Beispiel zur allgemeinen Gesundheitsförderung, zum Gewichtsmanagement oder zur Optimierung ihrer Essgewohnheiten. Für eine Ernährungsberatung ist keine ärztliche Verordnung erforderlich, und die Kosten werden nicht von der Krankenkasse übernommen.


Die Ernährungstherapie hingegen richtet sich gezielt an Menschen mit bestehenden Erkrankungen. Sie verfolgt einen therapeutischen Ansatz und ist darauf ausgerichtet, den Krankheitsverlauf positiv zu beeinflussen, Symptome zu lindern oder Mangelzustände zu beheben. Voraussetzung für eine mögliche Kostenerstattung ist eine ärztliche Verordnung. Liegt diese vor, kann die Krankenkasse die Ernährungstherapie (je nach Krankenkasse) bezuschussen oder ganz übernehmen.


Brauche ich zwingend eine ärztliche Verordnung?

Eine ärztliche Verordnung ist nicht zwingend notwendig, um eine Ernährungstherapie zu beginnen. Du kannst jederzeit auch ohne Verordnung eine Ernährungstherapie in Anspruch nehmen. In diesem Fall handelt es sich jedoch um eine Selbstzahlerleistung.


Wenn du möchtest, dass die Krankenkasse die Kosten ganz oder teilweise übernimmt, ist eine ärztliche Verordnung unbedingt erforderlich. Sie dient der Krankenkasse als Nachweis, dass eine medizinische Notwendigkeit besteht. Ohne diese Verordnung ist eine Kostenerstattung in der Regel nicht möglich.


Hier kannst du die ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung downloaden und beim nächsten Arztbesuch, deinen Arzt oder deine Ärztin bitten, diesen auszufüllen. Du kannst auch gerne den Hinweis geben, dass dies budgetneutral für deinen Arzt/ deine Ärztin ist.



Welche Berufsgruppen dürfen Ernährungstherapie abrechnen?

Nicht jede Berufsbezeichnung wird von den Krankenkassen für eine bezuschusste Ernährungstherapie anerkannt. In der Regel akzeptieren die Kostenträger nur qualifizierte Fachkräfte mit entsprechender Ausbildung und therapeutischer Kompetenz. Dazu zählen insbesondere Diätassistent:innen, Oecotropholog:innen mit anerkannter Zusatzqualifikation sowie Ernährungswissenschaftler:innen mit therapeutischer Weiterbildung.


Als Diätassistentin erfülle ich die formalen Voraussetzungen, um eine krankenkassenbezuschusste Ernährungstherapie durchzuführen. Das gibt dir die Sicherheit, dass sowohl die fachliche Qualität als auch die formalen Anforderungen für eine mögliche Kostenerstattung erfüllt sind.


Was tun, wenn die Krankenkasse die Kosten ablehnt?

Eine Ablehnung durch die Krankenkasse ist frustrierend, bedeutet aber nicht zwangsläufig das Aus für eine Ernährungstherapie. Zunächst lohnt es sich, die Begründung der Ablehnung genau zu prüfen. Häufig fehlen Unterlagen oder bestimmte Formulierungen in der ärztlichen Verordnung sind nicht eindeutig genug. In solchen Fällen kann es helfen, fehlende Dokumente nachzureichen oder den behandelnden Arzt um eine genauere medizinische Begründung zu bitten.


In manchen Fällen ist auch ein Widerspruch gegen die Entscheidung der Krankenkasse sinnvoll. Dabei kann professionelle Unterstützung hilfreich sein, um die medizinische Notwendigkeit klar darzulegen und formale Fehler zu vermeiden. Selbst wenn keine Erstattung möglich ist, kann eine Ernährungstherapie dennoch ein wichtiger Schritt für die eigene Gesundheit sein.


Fazit

Ernährungstherapie ist weit mehr als ein Ernährungsplan – sie ist ein medizinisch anerkanntes Therapieverfahren. Bei vielen Erkrankungen kann sie ärztlich verordnet und von der Krankenkasse bezuschusst werden. Wer die Abläufe kennt, kann sich gezielt Unterstützung holen und finanzielle Hürden deutlich reduzieren.


Wenn du unsicher bist, ob eine Ernährungstherapie für dich infrage kommt oder wie du den Antrag stellst, melde dich gern! Ich unterstütze dich dabei.


Fülle entweder das Kontaktformular am Ende der Seite aus oder kontaktiere mich unter info@issdichstark.de

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